Wer sind wir?
Wenn Sie wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und zudem in anderen Lebensbereichen Probleme bewältigen müssen, bieten wir Ihnen individuelle und fachliche Hilfestellung nach §§ 67 SGB XII an.
In zwei Wohngruppen stellen wir jeweils drei Plätze für wohnungslose Frauen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um geschützte und abgeschlossene Wohneinheiten; die Frauen versorgen sich selbst. Alle Inhalte der Zusammenarbeit werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wir beteiligen die Bewohnerinnen intensiv am Hilfeprozess, damit sie neue Perspektiven entwickeln können. Unser Team an Sozialarbeiterinnen stärkt ihre Selbsthilfekräfte – eine Mitgestaltung bei allen Aspekten des Zusammenlebens ist gewünscht.
Ansprechpartnerinnen
Bei Interesse an unserem Angebot vereinbaren wir gern einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Julia Kaulbarsch
Telefon: 0211 469 83 34
Mobil: 0178 130 56 46
E-Mail: julia.kaulbarsch@skmd.de
Christiane Röskens
Telefon: 0211 469 83 53
Mobil: 0163 702 35 20
E-Mail: christiane.roeskens@skmd.de
Eva Glöde
Mobil: 0176 115 133 71
E-Mail: eva.gloede@skmd.de
Was bieten wir an?
Wohnbereich
→ Einzelzimmer in Wohngruppen mit 3 Personen
→ Küche
→ Waschmaschine und Trockner in der Wohnung
→ Sanitärbereich
→ WLAN- und TV-Anschluss
→ Garten
→ Cafeteria (im Haupthaus in der Weißenburgstraße)
Persönliche Hilfestellung bei:
→ Realisierung von Leistungsansprüchen
→ Finanzverwaltung
→ Schuldenregulierung
→ Wohnungssuche
→ Tagesstrukturierung und Arbeitssuche
→ hauswirtschaftlichen Angelegenheiten
→ Suchtproblemen
→ psychischen Problemen
→ Freizeitgestaltung
→ Förderung der Eigenverantwortung
→ Förderung der sozialen Teilhabe
→ Entwicklung von Lebensperspektiven
Was kostet unsere Hilfe?
Unsere persönliche Hilfe ist für Sie kostenfrei. Lediglich an den Kosten der Unterkunft beteiligen Sie sich mit 155 Euro. Da Sie sich bei uns selbst verpflegen, bleibt Ihnen auf jeden Fall ein Betrag in Höhe des Existenzminimums, der sich am aktuellen Regelsatz des Bürgergeldes orientiert, zur eigenen Verfügung.
Was kommt dann?
Wenn Sie wieder in eine eigene Wohnung gezogen sind, lassen wir Sie nicht allein. Für weitere Unterstützung können Sie sich an unser Ambulant Betreutes Wohnen nach §§ 67 SGB XII wenden.