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Sozialdienst

Die sozialpädagogische Fachkraft begleitet die Teilnehmer*innen auf ihrem Weg in die eigenständige Lebensführung. Der Schwerpunkt der Betreuung orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten.

Die Beratung von Maßnahmeteilnehmer*innen, die nach §67 SGB XII unterstützt werden, erfordert, im Unterschied zu anderen, ein besonderes Engagement, um die Chancen auf eine Platzierung am 1. Arbeitsmarkt überhaupt in die Wege zu leiten.

Bei diesem Personenkreis muss psychosoziale Beratung/Betreuung in einem erheblichen Umfang bereitgestellt werden.

Beschäftigungsförderung 

Die SKM – gemeinnützige Betriebsträger- und Dienstleistungs GmbH sieht die Notwendigkeit, im Rahmen ihrer Hilfen für arbeitslose Menschen, die Unterstützung für die betroffenen Personen im Bereich Arbeit zu verstärken und zu systematisieren. Seit einigen Jahren spitzt sich eine Entwicklung zu, die den unterschiedlichen Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt immer geringere Chancen auf einen festen, langfristig sicheren Arbeitsplatz lässt. Dabei wird immer deutlicher, dass unabhängig von individuellen Problemlagen und Vorbelastungen der Verlust des Arbeitsplatzes als persönliche und soziale Beeinträchtigung erlebt wird und die Betroffenen aus der Gesellschaft drängt.

Arbeit und Beschäftigung bedeutet:

  • Basis sozialer Anerkennung
  • Einbeziehung in die Gesellschaft
  • Entfaltung der eigenen Fähigkeiten und Leistungen
  • selbstverantwortliche Sorge für den eigenen Lebensunterhalt
  • Mitgestaltung der Gesellschaft
  • Tagesstrukturierung – Lebensstrukturierung

Vor diesem Hintergrund ist es für viele Personen von zentraler Bedeutung, die Möglichkeit zu erhalten, einer Beschäftigung nachzugehen. Mit dem Angebot bietet die SKM gGmbH, in enger Kooperation mit dem Jobcenter Düsseldorf, Aktivitäten für arbeitslose Menschen und ermöglicht betroffenen Menschen die Chance, durch angemessene Betreuung Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Personen, die durch ihre Sozialisation vorbelastet sind und oft Mehrfachproblemlagen vorweisen, sollen mit der Wahrnehmung dieses Angebotes die Chance zur Wiedereingliederung bekommen.

Die Maßnahme verfolgt konkrete Ziele:

Eine Reintegration in die Arbeitswelt wird angestrebt, da bei den betroffenen Personen davon auszugehen ist, dass der Kontakt zum Arbeitsleben oftmals (Erfahrung regelmäßiger Arbeit und einer vorgegeben Tagesstruktur sowie die damit verbundenen Belastungen und Stresssituationen) verloren gegangen ist oder noch nie erfahren wurde. Die Stärkung der Persönlichkeit und das Erlernen neuer Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen ist Ziel der gesamten Maßnahme. Die Erfahrung eigener Leistung, Grenzen und der Wahrnehmung von Arbeit als sinnstiftendes Lebenselement in Verbindung mit betreuenden Angeboten trägt zur Gesamtstabilisierung der Persönlichkeit bei.

Erreicht werden soll:

  • Eine individuelle Förderung der Langzeitarbeitslosen durch Arbeit mit Zielen, an unterschiedlichen Arbeitsplätzen, orientiert an Ressourcen geringqualifizierter Menschen (Lager und Transport, Einkauf/Verkauf, Sortierung, Verwaltung, Gestaltung-Handwerk).
  • Aufbau von Selbstwertgefühl als Grundlage, Mut zu schöpfen tiefergehende Problematiken anzugehen und einer Lösung zuzuführen und damit die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden oder zu lindern.
  • Stabilisierung und Eignungsabklärung für weitere integrative Schritte in Richtung sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Ein weitgehend unabhängiges Leben von staatlichen Subventionsleistungen.

In der Arbeit mit den Betroffenen wird bei SKM gGmbH davon ausgegangen, dass jeder Mensch Fähigkeiten und Ressourcen hat, die zu entdecken, zu entwickeln und zu fördern sind.

Die Teilnehmer*innen werden nicht länger durch defizitäre Lebenslagen definiert, sondern eingebunden in einen Prozess, der sie befähigt, „(persönliche, organisatorische und gemeinschaftliche) Aufgaben zu erhalten, die sie befähigen, größere Kontrolle über ihr Leben auszuüben“. (Hasenfeld, 1987, S. 12)

 

Die Arbeit gliedert sich im Wesentlichen in folgende Bereiche:


Stabilisierung

Das Metaziel der psychosozialen Arbeit ist es, die Teilnehmer*innen dazu zu befähigen, ihre persönliche Situation positiv zu verändern. Am Beginn der Unterstützung werden im Rahmen einer psychosozialen Anamnese/Diagnose all diejenigen Punkte erfasst, in denen Hilfen notwendig sind. Hierbei wird insbesondere die wirtschaftliche Situation einer Prüfung unterzogen, um ggf. geeignete Wege zu finden, die zu einer Minderung von Belastungen und zur Vermeidung eines (weiteren) sozialen Abstieges beitragen können. Aspekte der existenziellen Absicherung (Wohnung, Kleidung etc.) fließen hier verstärkt ein. Weitere Schwerpunkte in dem Beratungsprozess sind die Vermittlung in ärztliche Behandlung, die Reflektion der körperlichen Verfassung und der Bereich der Straffälligenhilfe. Der zweite große Beratungsbereich betrifft den Aspekt der Verbesserung/Stützung von Selbstwert, Kontakt, Kommunikation und Darstellung, sowie die Bearbeitung von Störungen und Konflikten. Erreicht werden soll eine soziale Kompetenz als Grundlage zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Herstellung von tragfähigen sozialen Beziehungen. Im Rahmen der psychosozialen Anamnese wird mit der/dem Teilnehmer*innen eine Ressourcenanalyse durchgeführt. Vor diesem Hintergrund kann ebenfalls eingeschätzt werden, welche Hilfen direkt durchgeführt werden können und wo eine Vermittlung an externe Beratungs-/Behandlungseinrichtungen erfolgen sollte. Dies ist z.B. bei massiven Suchtproblemen der Fall, bei gravierender Verschuldung oder bei Partnerschafts-/Familienkonflikten. Oftmals ist auch die Motivation zu und die Vermittlung in therapeutische Hilfen angezeigt. Auf dieser Basis können dann in regelmäßigen Gesprächen Veränderungsimpulse und Zielvereinbarungen durch individuelle Förderung gesetzt werden. Durch das Reflektieren und ggf. das Modifizieren von Verhaltensweisen zur Alltagsbewältigung (hierbei auch Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit), wird ein wichtiger Aspekt von sozialer Kompetenz positiv unterstützt. Die hier genannten Hilfeangebote beschränken sich nicht nur auf Beratung, sondern finden auch in Form von Begleitung (Behörden, Vermieter, Ärzte, Justizangelegenheiten etc.) statt.

Training on the Job

Die Hilfe umfasst bei Menschen, die nach §§ 67 SGB XII betreut werden, nicht nur den Erwerb von zusätzlichem Wissen und Fertigkeiten, sondern auch die Entwicklung von Verhaltensweisen, um eine Bewerbung und Platzierung am Arbeitsmarkt verbessern. Es ist unerlässlich, die sozialen Kompetenzen der/des Einzelnen zu überprüfen und sein Verhalten zu reflektieren, um letztlich sozial adäquate Umgangsformen und betrieblichen Bedingungen entsprechende Verhaltensnormen zu erreichen.

Die Selbstdarstellung am Arbeitsplatz und die Fähigkeiten, Arbeit und Arbeitsabläufe zu erkennen und sich entsprechend in die Arbeitsbedingungen einzubringen, erfordern in der Regel ein intensives Training und Reflektion eigenen Verhaltens. Die Beschäftigung in den Filialen des Arbeitsprojektes der SKM gGmbH bietet ein sehr gutes Übungsfeld.

Platzierung und Handlungsempfehlungen

Hier sollen Aktionen erlernt und eingeübt werden, die es den Teilnehmer*innen ermöglichen, sich flexibel am Arbeitsmarkt darzustellen. Durch zielgerichtete Gespräche wird herausgearbeitet, welche beruflichen Perspektiven den Möglichkeiten den Teilnehmer*innen entsprechen oder welche weiteren Fördermaßnahmen die berufliche Integration ermöglichen können. Den Möglichkeiten des Arbeitsmarktes muss hierbei Rechnung getragen werden. Entsprechende Handlungsempfehlungen münden in die Abschlussbeurteilung ein. Der Maßnahmeteilnehmer*innen kann unterstützt werden bei der Suche nach Stellenangeboten, Erstellung der Bewerbung, Vorbereitung und Reflexion des Bewerbungsgespräches.

Für Menschen, die aus Angst vor Ablehnungen, z.T. jegliche Bewerbungsaktivitäten eingestellt haben, ist es wichtig, dass eine durchgängige Motivierung stattfindet. Dies wird durch die gemeinsame Festlegung von erreichbaren Zielen erreicht, die dann in Motivationsgesprächen auch zur Umsetzung gebracht werden sollen. Hierzu gehören stützende Gespräche zur Verarbeitung von Ablehnungen und somit zu einer Erweiterung der Frustrationstoleranz.

Besondere Zielgruppe SGB ll – Kunden mit Hilfebedarf nach §§67 ff. SGB Xll

Zielgruppen sind Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und multiplen Problemlagen:

  • unzureichender Wohnraum/drohende Obdachlosigkeit
  • Suchtproblematik
  • fehlender schulischer und/oder/beruflicher Abschluss
  • lückenhafte Erwerbsbiografie Motivation/Resignation z.B. wegen Alter
  • aktuelle Justizprobleme
  • Vorstrafen
  • Mangelnde und fehlende soziale Kompetenzen
  • gesundheitliche Einschränkungen
  • unwirtschaftliches Verhalten / Überschuldung
  • strukturelle familiäre Probleme
  • mangelnde Gesundheitsfürsorge und -vorsorge
  • Integrationsprobleme
  • Sprach- und Schreibkenntnisse
  • Defizite in der Bewältigung administrativer Aufgaben (Ämter und Behörden)
  • fehlende Flexibilität
  • psychische Probleme
  • geringes Selbstvertrauen und Wertschätzung der eigenen Person
  • unzureichende Mobilität