Betreutes Wohnen
Hilfen zum selbstbestimmten Leben in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft
Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Selbstständig leben in eigener Wohnung, allein oder zusammen mit einem Partner oder einer Partnerin, ist für viele Menschen mit geistiger Behinderung ein großer Wunsch. Dabei können wir Sie unterstützen und begleiten.
Wir bieten zielgerichtete Hilfen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nach §§ 113, 78 SGB IX. Diese individuelle langfristige Unterstützung fördert Menschen in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft bei der selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung.
Wie unterstützen wir Sie?
Neben der Betreuung in eigener Wohnung bieten wir auch Plätze in Wohngemeinschaften an. Hier leben bis zu vier Menschen mit geistiger Behinderung und gestalten ihr Leben in dieser Gemeinschaft zusammen. Dies ist ein Angebot für Menschen, die gerne selbstständiger außerhalb eines Heimes oder der Familie leben möchten, die aber trotzdem auf das soziale Miteinander nicht verzichten wollen. Unsere Aufgabe ist es, sowohl die Gemeinschaft zu fördern als auch den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen zu unterstützen. Sollte das Leben in der Wohngemeinschaft oder der eigenen Wohnung doch nicht das richtige Angebot sein, so haben Sie die Möglichkeit, sich im HAUS MICHAEL, unserer teilstationären Einrichtung der Behindertenhilfe der SKM gGmbH, um einen Wohnheimplatz zu bewerben.
Was bieten wir an?
Unser multiprofessionelles Team unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung in allen Bereichen, in denen sie Hilfe zum selbstständigen Wohnen benötigen:
- Unterstützung/ Assistenz in allen Bereichen der alltäglichen Lebensführung
- Zusammenarbeit mit anderen Hilfeanbietern, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Werkstätten für angepasste Arbeit und Koordination von Angeboten
- Beratung und Anleitung bei der Gestaltung freier Zeit; Freizeit- u. Gruppenangebote
- Beratung bei der Tagesstrukturierung
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven, Unterstützung bei der Lebensplanung
- Unterstützung im Bereich Gesundheitsförderung und –erhaltung
- Begleitung zu Fachärzten und –diensten
- Unterstützung und Förderung bei der Anbahnung und Pflege von sozialen Kontakten und Beziehungen
- Unterstützung bei der Integration im Wohn- und Lebensumfeld und in der Gemeinde
Wann haben Sie Anspruch?
Sie haben Anspruch auf Ambulant Betreutes Wohnen gem. § 53 ff SGB XII, wenn Sie einen Nachweis über Ihre Behinderung haben. Art und Umfang der Betreuung orientiert sich an Ihrem individuellen Hilfebedarf . Sie wird mit einem Hilfeplan beim Landschaftsverband Rheinland beantragt, in der Hilfeplankonferenz besprochen und in Form von Fachleistungsstunden bewilligt.
Bei der Erstellung der Hilfeplanes helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen, kurz KoKoBe genannt und die Behindertenkoordination der Stadt Düsseldorf. Sie können sich aber auch an uns wenden, wenn Sie unser Angebot kennenlernen möchten und Sie bei der Beantragung der Hilfe Unterstützung wünschen. Wenn Sie, Ihre Angehörigen oder Ihr gesetzlicher Betreuer weitere Fragen haben, informieren wir gerne in einem Gespräch.
Eingliederungshilfe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder Abhängigkeitserkrankung
Abhängigkeitserkrankungen und/oder seelische und psychische Beeinträchtigungen schließen ein Leben in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft nicht aus. Lesen Sie hier, wie wir Sie dabei unterstützen können.
Wie unterstützen wir Sie?
Wir leisten Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen nach §§ 53 ff SGB XII. Diese beschreiben Eingliederungshilfen für Menschen mit seelischer Behinderung als Folge
- körperlich nicht begründbaren Psychosen
- Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
- Abhängigkeitserkrankungen
- Neurosen und Persönlichkeitsstörungen
Hier bieten wir eine langfristige Unterstützung für eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung an. Dies ist in eigener Wohnung oder in einer unserer Wohngemeinschaften möglich.
Art und Umfang der Betreuung orientiert sich an Ihrem individuellen Hilfebedarf. Sie wird mit einem Hilfeplan beim LVR beantragt und in Form von Fachleistungsstunden bewilligt.
Wenn Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne in einem Gespräch.
Was bieten wir an?
Je nach Bedarf bieten wir als multiprofessionelles Team folgende Hilfen an:
- Unterstützung in allen Bereichen der alltäglichen Lebensführung
- Anleitung/Assistenz im hauswirtschaftlichen Bereich
- Unterstützung, Begleitung in allen behördlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, ggf. in Kooperation mit dem gesetzlichen Betreuer
- Zusammenarbeit mit anderen Hilfeanbietern und Koordination von Angeboten
- Beratung und Anleitung bei der Gestaltung freier Zeit; Freizeit- u. Gruppenangebote
- Beratung bei der Tagesstrukturierung
- Unterstützung im Bereich Arbeit und Ausbildung in Kooperation mit der ARGE oder ggf. Werkstatt für angepasste Arbeit
- Unterstützung im Umgang mit der Suchtproblematik. Vermittlung und Begleitung zu Fachärzten und –diensten
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven; Unterstützung bei der Lebensplanung
- Unterstützung, Beratung und Begleitung im Bereich Gesundheitsförderung und –erhaltung
- Unterstützung bei der Integration in das Wohn- und Lebensumfeld
- Beratung in familiären und sozialen Belangen